KULTURFORMAT GmbH
1 Allgemeines
Diese AGB gelten für Verträge über die Durchführung von Plakatwerbung zwischen KULTURFORMAT GmbH („KULTURFORMAT“) und Unternehmern („Auftraggeber“). Sie gelten nicht gegenüber Konsumenten.
2 Werbeträger
Gegenstand dieser AGB sind folgende Werbeträger: Miniposter („MP“), Litfaßsäulen („LF“), Kultur-City Light-Säulen Ring, Kultur-City Light-Wechsler Ring und Kultur-City Lights-1. Bezirk (zusammen „Kultur-CL“), Bahnsteigtafeln („BT“) und Telelights („TL“).
3 Angebot und Auftragsannahme
Angebote von KULTURFORMAT sind freibleibend (unverbindlich). Die Auftragsannahme durch KULTURFORMAT und Änderungen von Aufträgen bedürfen der geschriebenen Form (E-Mail). KULTURFORMAT behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Eine Weitergabe gebuchter Werbeflächen an Dritte ist nicht gestattet.
4 Papierqualität, Farben und Anlieferung
Der Auftraggeber hat die Plakate und die nachstehend angegebenen Ersatzplakate in % des Auftragsvolumens in folgender Papierqualität, jeweils mit nicht reflektierenden Farben, 14 Tage vor Klebebeginn frei Haus wie folgt zu liefern:
MP:
100-115g/m², holzfrei, einseitig, glatt, kein Blueback; gefalzt; 25% Ersatzplakate
Lieferadresse:
Franzosengraben 5, 1030 Wien
LF und BT:100-115g/m², holzfrei, einseitig, glatt; im Ganzen, nicht geknickt, flach auf Palette; 20% Ersatzplakate
Lieferadresse:
Litfaßstraße 6, 1030 Wien
Kultur-CL und TL:
150g/m², weiß, matt, holzfrei, lichtdurchlässig im Ganzen, nicht geknickt, flach auf Palette; 15% Ersatzplakate
Lieferadresse:
Litfaßstraße 6, 1030 Wien
Die Plakate und die Ersatzplakate gehen mit ihrer Ablieferung in das Eigentum von KULTURFORMAT über.
5 Aushang
Der Aushang der Plakate erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter von
KULTURFORMAT oder von ihr Beauftragte im Rahmen des normalen Kleberhythmus in einem Zeitraum von zwei bis drei Tagen.
Aus technischen Gründen (Sonn- oder Feiertag am gebuchten Aushangbeginn, Wetter, starker Wind) sind geringe zeitliche Verschiebungen möglich. Ein gleichzeitiger Aushang an einem bestimmten Tag ist nicht möglich. Bei zu starkem Wind, Kälte- und Regenperioden sowie Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Witterungseinflüssen ist KULTURFORMAT von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruchs frei. KULTURFORMAT wird den Auftraggeber von derartigen Umständen binnen angemessener Frist benachrichtigen.
Für Veränderungen von Plakaten in der Farbe infolge Verwendung bestimmter Druckfarben oder infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen.
Werbung für Konkurrenten des Auftraggebers ist uneingeschränkt zulässig.
6 Laufzeit
Die vereinbarte Laufzeit bezieht sich auf jene Dauer, für die KULTURFORMAT den Aushang bei Anlieferung gemäß Punkt 4 gewährleistet.
Bei verspäteter Lieferung der Plakate durch den Auftraggeber (siehe Punkt 4) kann eine termingerechte und vollständige Auftragserfüllung nicht gewährleistet werden und es wird die volle Laufzeit berechnet; die Laufzeit verlängert sich in diesem Fall nicht.
7 Gewährleistung und Haftungsausschluss
KULTURFORMAT leistet keine Gewähr, dass die nach dem Auftrag mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen im Betriebe stehen und ununterbrochen sichtbar sind. Für eventuell beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschte Ankündigungen leistet KULTURFORMAT kei-nen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Auftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, das Entgelt zurückzuverlangen oder sonstige Ersatzleistungen zu fordern.
Der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen, ausgenommen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistung von KULTURFORMAT. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Verschiebungen oder einem Entfall eines Aushangs aus den in Punkt 5 genannten Gründen sind ausgeschlossen.
8 Verantwortung für Werbeinhalte und Schad- und Klagloshaltung
Die Verantwortung für die Form und die Zulässigkeit des Inhalts der Plakate trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber hält KULTURFORMAT hinsichtlich aller Ansprüche Dritter vollständig schad- und klaglos, insbesondere Ansprüche wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, Verstößen gegen das Mediengesetz, Urheberrechtsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
9 Rücktritt durch KULTURFORMAT
KULTURFORMAT ist berechtigt, in folgenden Fällen von einem bereits angenommenen Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten:
a) Wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt des Plakates der KULTURFORMAT unbekannt waren und sich diese als rechtswidrig herausstellen; oder
b) KULTURFORMAT das Plakat dem Werberat vorgelegt hat und dieser innerhalb 48 Stunden ab Vorlage die Plakatierung beanstandet oder die informelle Empfehlung ausgesprochen hat, das Plakat nicht zu affichieren; oder
c) bei Abhaltung von Wahlen (zum Gemeinderat, Landtag, Nationalrat etc.) bzw. bei Volksbefragungen oder Ähnlichem, soweit für Wahlwerbung erforderlich.
d) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen, wobei KULTURFORMAT dies falls berechtigt ist, Plakate ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen oder zu überkleben.
Bei einem berechtigten Rücktritt der KULTURFORMAT gemäß a) oder b) ist der Auftraggeber bis spätestens vier Kalenderwochen vor Klebebeginn zum Storno gemäß Punkt 12 mit den dort genannten Rechtsfolgen berechtigt. Danach hat der Auftraggeber das volle Entgelt zu bezahlen. Die Möglichkeit der Lieferung eines Ersatzplakates entsprechend den Terminen im Aushangkalender oder den vereinbarten Lieferterminen bleibt
unberührt. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber das volle Entgelt zu bezahlen.
Bei einem berechtigten Rücktritt der KULTURFORMAT gemäß c) entfällt der Entgeltanspruch von KULTURFORMAT; der Auftraggeber kann daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten.
Bei einem berechtigten Rücktritt der KULTURFORMAT gemäß d) bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vollständigen Entgelts gemäß Punkt 12 verpflichtet.
10 Zusätzliche Entgelte und Ersatz von Kosten
Der Auftraggeber hat folgende zusätzliche Entgelte zu bezahlen und Kosten zu ersetzen:
• Entgelte für besondere Leistungen, z.B. Verpackungsmaterial, Zoll, Falzkosten, Versandkosten, Aufkleben von Streifen, Plakatierungen außerhalb des regelmäßigen Klebeganges, vereinbarte Rücksendungen nicht verbrauchter Plakate.
• Wenn der Auftraggeber durchscheinendes Plakatpapier geliefert hat: Kosten für Unterlagspapier und zusätzliche Klebekosten.
• Bei Plakaten, die für mehrere Produkte und Marken oder Leistungen mehrerer Unternehmungen
werben: Einen Aufschlag von bis zu 200%.
• Bei einer behördlichen Beschlagnahme von Plakaten: Kosten für deren Entfernen oder Überkleben.
• Rechtsgeschäftsgebühren (sofern anwendbar).
11 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB). KULTURFORMAT kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Auftraggeber verschuldeter und ihr erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen
(§ 1333 Abs 2 ABGB).
12 Stornobedingungen
Der Auftraggeber kann Aufträge ganz oder teilweise in geschriebener Form (E-Mail) stornieren. Die Stornogebühr beträgt folgenden Prozentsatz jeweils der Bruttoauftragssumme ohne Werbeabgabe für den betroffenen Auftragsteil, wobei für die Fristberechnung das Einlangen bei KULTURFORMAT gilt:
MP: bis vier Wochen vor Laufzeitbeginn 0%; danach bis drei Wochen 20%, bis zwei Wochen 40% und bis eine Woche vor Laufzeitbeginn 100%.
LF, BT, Kultur-CL und TL: bis 10 Wochen vor Laufzeitbeginn 0%; danach bis acht Wochen 10%, bis fünf Wochen 20%, bis drei Wochen 40% und bis zwei Wochen vor Laufzeitbeginn 100%. Wird der Auftrag innerhalb von 4 Wochen vor Laufzeitbeginn gebucht, so ist zusätzlich innerhalb von 48 Stunden ab Buchung eine gebührenfreie Stornierung möglich.
Bereits entstandene Produktionskosten sind in allen Fällen vollständig zu bezahlen.
Die Stornogebühr wird gutgeschrieben, wenn der Auftrag nach Verfügbarkeit im selben Umfang zu den vereinbarten Konditionen im selben Medium innerhalb von vier Monaten (jedoch im Kalenderjahr der diesbezüglich erstmaligen Auftragserteilung) durchgeführt wird.
13 Verwendung von Bild- und Datenmaterial
KULTURFORMAT erstellt zum Zwecke der Marktkommunikation und Werbung Fotos und Filme von ihren Werbeträgern. Der Auftraggeber stimmt zu, dass in diesem Zusammenhang die affichierten Sujets sowie sämtliches zur Verfügung gestellte Datenmaterial (z.B. Sujets oder Spots) für diese Zwecke verwendet werden.
14 Immaterialgüterrechte der KULTURFORMAT
Die Nutzung eines von KULTURFORMAT für den Kunden entwickelten Werbekonzepts für werbliche Auftritte in einem anderen Medium bedarf der schriftlichen Zustimmung von KULTURFORMAT.
15 Plakatierverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Plakate ausschließlich auf den vertraglich vorgesehenen, vereinbarten Flächen der KULTURFORMAT affichieren zu lassen und jede Affichierung außerhalb behördlich und privatrechtlich genehmigter Flächen zu unterlassen. Für jeden einzelnen Verstoß gegen diese Bestimmung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer vertraglichen, schadens- und verschuldungsunabhängigen Konventionalstrafe in Höhe von Euro 100,00. Die Auftragnehmerin ist darüber hinaus berechtigt, einen die Konventionalstrafe übersteigenden Schaden gegen den Auftraggeber geltend zu machen.
16 Streugeschäft
Soweit KULTURFORMAT Werbeträger dritter Unternehmen zukauft, gelten gegenüber dem Auftraggeber jene Vertragsbedingungen, zu denen KULTURFORMAT von diesem dritten Unternehmen Zukäufe tätigt, soweit diese von den vorliegenden AGB abweichen. Auf derartige abweichende Bedingungen wird KULTURFORMAT in ihrem Angebot jeweils separat hinweisen.
17 Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist Wien.
Stand: Dezember 2018